Gesetz / Verordnung

Richtlinie Initiative Inklusion

Strukturebene: Bund

Die Initiative Inklusion ist eine der bedeutensten Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

 

Zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem all­gemeinen Arbeitsmarkt werden mit der Initiative insgesamt 100 Millionen Euro aus dem Aus­gleichsfonds zusätzlich zu den bestehenden Regelleistungen für die Teilhabe schwer­be­hinderter Menschen am Arbeitsleben zur Verfügung gestellt. Im Rahmen von vier Handlungsfeldern werden folgende Zielgruppen zusätzlich gefördert

 

schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler in den Vorabgangsklassen, die Berufsorientierung erhalten;

Betriebe und Dienststellen, die neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen;

Betriebe und Dienststellen, die schwerbehinderte Arbeitslose und Arbeitsuchende, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, neu einstellen;

sowie Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskam­mern, die Inklusions-Kompetenz aufbauen (dies wird nicht von der Richtlinie umfasst).

 

Das breite Spektrum der Regel- und Ermessensleistungen der Rehabilitationsträger/ der Träger der Arbeitsvermittlung zur beruflichen Rehabilitation (rd. 40 Milliarden Euro) bleibt unberührt. Jeweils zustehende Leistungen werden ggf. durch Leistungen der Initiative Inklusion er­gänzt.

 

Die Richtlinie vom 9. September 2011 ist am 30. September 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

SIe kann unter unten stehendem Link herunter geladen werden.

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