Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 22. Dezember 2010 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) vorgelegt. Er beinhaltet die Neueinführung eines Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz, Änderungen im SGB IX und Schwangerschaftskonfliktgesetz sowie Änderungen im SGB VIII.

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