Rechtsauffassung für gewerbliche Internetcafés
AGOLJB
Strukturebene: Bund
Jugend-, Polizei- und/oder Ordnungsbehörden sehen sich bei ihren Kontrollen von sog. Internetcafés im gewerblichen Bereich vermehrt mit der Situation konfrontiert, in diesen Kinder und Jugendliche anzutreffen. Die für den Kinder- und Jugendschutz zuständigen Obersten Landesbehörden (OLJB) haben sich im Hinblick auf die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes und unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtssprechung auf eine Rechtsauffassung verständigt, die Sie nachfolgend downloaden können:
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