Anleitung / Arbeitshilfe

Rechte und Pflichten im Praktikum - Tipps und Informationen für Studierende, Absolventinnen und Absolventen

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB),

Strukturebene: Bund

Es gibt viele Gründe, ein Praktikum zu absolvieren. Besonders für Studierende sind Praktika in vielen Studienordnungen vorgeschrieben oder müssen sogar im Vorfeld als so genanntes Vorpraktikum abgeleistet werden. Viele Studierende entscheiden sich allerdings auch für ein freiwilliges Praktikum. Es soll dazu dienen, ein Berufsfeld kennenzulernen, die beruflichen Chancen zu verbessern oder Kontakte zu knüpfen.

Darum, so sind sich Gesetzgeber und Gerichte einig, ist ein Praktikum immer Teil einer Ausbildung und muss auch selbst Ausbildungscharakter haben. Das Lernen steht im Vordergrund, das heißt, dass die/der Praktikant/-in nicht in die tägliche Verrichtung der Arbeit eingeplant sein darf, sondern zusätzlich im Betrieb mitläuft. Allerdings ist der Status von Praktikant(inn)en, anders als bei Auszubildenden, nicht eindeutig gesetzlich definiert. Missbrauch lässt sich darum unter dem Label "Praktikum" besonders leicht betreiben. Worauf es beim Praktikum ankommt und was man rechtlich beachten muss, dazu gibt die Broschüre der DGB-Jugend Auskunft. Das 24-seitige Dokument kann kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden.

 

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