Expertise / Gutachten

Prävention und Intervention bei innerinstitutionellem sexuellem Missbrauch. Rechte und Pflichten der Institutionen.

Strukturebene: Bund

Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Mitarbeitende ist für alle Verantwortlichen in Einrichtungen, Vereinen, bei Trägern oder in Aufsichtsbehörden mit vielen Unsicherheiten, Ängsten und Fragen verbunden. Anhand der Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) mit dieser Expertise praxisorientiert auf, wie eine Einrichtung oder Organisation sexuelle Gewalt besser verhindern bzw. mit sexueller Gewalt in der eigenen Einrichtung/Organisation angemessen umgehen kann. Im Fokus stehen u. a. die Fragen, unter welchen Voraussetzungen die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten sind und welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten den Verantwortlichen im Falle des Verdachts eines sexuellen Missbrauchs durch eine*n Mitarbeiter*in zur Verfügung stehen.

Herausgeber

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)

Kontakt

Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
kontakt@ubskm.bund.de

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)
Poststr. 17
69115 Heidelberg

E-Mail Adresse

institut@dijuf.de

Herausgabedatum

September 2021

Weitere Themen

Kinder- und Jugendschutz
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