Anleitung / Arbeitshilfe

Orientierungshilfe für Beraterinnen und Berater zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder

Deutscher Caritasverband e.V.

Strukturebene: Bund

In dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung SGB II und SGB XII werden für Kinder und Jugendliche neben den Regelbedarfen sog. Leistungen für Bildung und Teilhabe eingeführt (§§ 28 f. SGB II, §§ 34 f. SGB XII, § 6b BKGG). Der Deutsche Caritasverband hat sich vor und während des Gesetzgebungsverfahrens

für eine bedarfsdeckende Ausgestaltung der Bildungs- und Teilhabeleistungen eingesetzt. Der Umfang der Leistungen ist indes hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Der DCV forderte, die Lernförderung auch auf Fälle auszuweiten, in denen die Versetzung nicht gefährdet ist. Die Teilhabeleistungen dürfen nicht auf die im Gesetz genannten Fälle beschränkt werden, sondern es sei hier noch eine Öffnungsklausel anzufügen. Ein wichtiges Anliegen war dem DCV zudem, dass die Bildungs- und Teilhabeleistungen auch den Kindern und Jugendlichen im Asylbewerberleistungsgesetz zukommen werden. Im Folgenden wird eine Information für die Beraterinnen und Berater der Caritas zum Inhalt und zur Umsetzung dieser Leistungen gegeben. In einem Anhang werden Informationen zu den Kosten der Warmwasseraufbereitung und Beiträgen für die private Krankenversicherung

ergänzt.

 

Sie finden die Arbeitshilfe des Deutschen Caritasverbandes unter unten genanntem Hyperlink zum Download.

Back to Top