Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Strukturebene: Bund

Eine vom Deutschen Kinderhilfswerk in Berlin vorgelegte Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen. „Die Bestimmungen zum Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland sind ein Flickenteppich und entsprechen nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind“ erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Es liegt ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 24 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention vor, der das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit anerkennt. Bund und Länder sind aufgefordert, hier umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung eines wirksamen Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche zu treffen.

 

Die Broschüre kann im PDF-Format über den Hyperlink unter dieser Beschreibung heruntergeladen werden.

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