Mindeststandards für den Jugendstrafvollzug

Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.

Strukturebene: Bund

Das BVerfG hat dem Gesetzgeber mit seinem Urteil vom 31. Mai 2006 aufgegeben, bis Ende 2007 den Vollzug der Jugendstrafe auf gesetzliche Grundlage zu stellen. Durch die Föderalismusreform sind nun die Länder für die Regelung des Strafvollzugs zuständig. Diese Ausgangssituation macht die Formulierung einheitlicher Mindeststandards für den Jugendstrafvollzug um so notwendiger. Die Häftlingsmorde von Siegburg und – drei Jahre vorher – Ichterhausen machen eindringlich die Wichtigkeit humaner Strafvollzugstandards deutlich.

 

Guter (Jugend-) Strafvollzug ist immer auch eine Ressourcenfrage. Die DVJJ ist der Überzeugung, dass der allgemeinen Sicherheit am besten gedient ist, wenn die begrenzten Ressourcen des (Jugend-) Strafvollzugs auf die wirklich schwerwiegenden Fälle konzentriert werden. Neben der Jugendstrafe steht der Jugendstrafjustiz ein breites Spektrum an Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese müssen genutzt werden. Rückfallkriminalität würde so besser vermieden und die Integration der Betroffenen besser gefördert.

Herausgeber

Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.

Herausgabedatum

2007

Weitere Themen

Jugendsozialarbeit
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