Urteil

LAG Chemnitz: Kindergärten sind immer Tendenzbetriebe - Mitbestimmung gilt nur eingeschränkt ( Az.: 3 TaBV 35/06)

Sächsisches Landesarbeitsgericht (LAG)

Strukturebene: Bund

Sächsisches Landesarbeitsgericht (LAG) Chemnitz, 13.07.2007: Kindertageseinrichtungen sind immer Tendenzbetriebe mit eingeschränkter Mitbestimmung. Das gilt unabhängig von der pädagogischen Ausrichtung. Die Einstellung einer Erzieherin sei daher mitbestimmungsfrei.

 

Weitere Informationen: Az.: 3 TaBV 35/06 (siehe Hyperlink)

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