Kooperation und Vernetzung von Kindertageseinrichtungen im Sozialraum

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

Strukturebene: Bund

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat auf ihrer 101. Arbeitssitzung (8. bis 10. November in Kiel) oben angegebene Arbeitshilfe beschlossen. Seit den Änderungen des SGB VIII im vergangenen Jahr umfasst der gesetzliche Auftrag der Kindertageseinrichtungen neben der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern auch die Vernetzung und das Zusammenwirken der Kindertageseinrichtungen mit anderen kind- und familienbezogenen Diensten, Einrichtungen und Personen im Sozialraum. Die Handreichung stellt eine Umsetzungshilfe für dieses Zusammenarbeitsgebot dar und wendet sich in erster Linie an die örtlichen Träger der Jugendhilfe, aber auch an Verbände, Träger, Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe, die für Familien, insbesondere für die Tagesbetreuung von Kindern relevant sind. Das vorliegende Arbeitspapier will dazu beitragen, die Diskussion über die Kooperations- und Vernetzungsverpflichtung von Kindertageseinrichtungen im Sozialraum anzuregen, Kooperations- und Vernetzungsbedingungen und -möglichkeiten aufzuzeigen sowie die Verständigung über Kooperationsziele und Vernetzungsaufgaben zu fördern.

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