Kindertagespflege von A-Z im Land Brandenburg

Familien für Kinder gGmbH

Die Leistungen der Kindertagespflege und die Vorteile gegenüber anderen Betreuungsformen sind in der Familien- und Jugendhilfepolitik anerkannt. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) wird die Kindertagespflege als ein Angebot zur Förderung der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren genannt, und das Kindertagesstättengesetz für das Land Brandenburg sieht vor, dass für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr der Rechtsanspruch auf Betreuung durch Kindertagespflege erfüllt werden kann.

Um dieses Angebot zu ermöglichen und dem Wohl des Kindes entsprechend seine Entwicklung zu fördern, erhalten die öffentlich geförderten Tagespflegestellen finanzielle Leistungen vom Jugendamt. Die Broschüre gibt einen Überblick über wichtige Regelungen, Verfahren und pädagogische Erkenntnisse, die die Kindertagespflege im Land Brandenburg betreffen.

Back to Top