Stellungnahme / Diskussionspapier
Kinderrechte in der Erziehungshilfe
AG Kinderrechte
Strukturebene: Bund
Insbesondere angeregt durch die UN-Kinderrechtskonvention, durch die Verankerung
der Kinderrechte in der EU-Verfassung sowie die Stärkung der AdressatInnenrechte im
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) hat das Thema Kinderrechte in den jugendhilfepolitischen
und fachlichen Diskursen der letzten zehn Jahre einen beachtlichen Aufschwung
erfahren. Gleichzeitig wird immer wieder eine verbesserte Umsetzung der
Kinderrechte in die Jugendhilfepraxis gefordert (vgl. z.B. 10. und 11. Kinder- und Jugendbericht
der Bundesregierung). In Zeiten, in denen die anhaltend intensiven Qualitätsdiskussionen
und Weiterentwicklungen der Jugendhilfe nach Maßgabe des KJHG
und des Konzepts der Lebensweltorientierung auf „knappe Kassen“ treffen, ist es offensichtlich
besonders notwendig, die Kinderrechte als zentrale Größe der Ausgestaltung
und weiteren Entwicklungen der Jugendhilfe zu festigen. In Bezug auf die aktuelle Diskussion
zur grundrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern betont
die IGfH – auch im Hinblick auf das Anliegen, die Kinderrechte in den Erziehungshilfen
weiter zu entwickeln – die Notwendigkeit die grundlegende Kompetenz des Bundes für
die Kinder- und Jugendhilfegesetzgebung zu erhalten. Mit der Verabschiedung des Positionspapiers
„Kinderrechte in der Erziehungshilfe“ will die IGfH zu einer nachhaltigen
Verankerung der Kinderrechte in der Jugendhilfepraxis beitragen.
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