Stellungnahme / Diskussionspapier

Kinderrechte in der Erziehungshilfe

AG Kinderrechte

Strukturebene: Bund

Insbesondere angeregt durch die UN-Kinderrechtskonvention, durch die Verankerung

der Kinderrechte in der EU-Verfassung sowie die Stärkung der AdressatInnenrechte im

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) hat das Thema Kinderrechte in den jugendhilfepolitischen

und fachlichen Diskursen der letzten zehn Jahre einen beachtlichen Aufschwung

erfahren. Gleichzeitig wird immer wieder eine verbesserte Umsetzung der

Kinderrechte in die Jugendhilfepraxis gefordert (vgl. z.B. 10. und 11. Kinder- und Jugendbericht

der Bundesregierung). In Zeiten, in denen die anhaltend intensiven Qualitätsdiskussionen

und Weiterentwicklungen der Jugendhilfe nach Maßgabe des KJHG

und des Konzepts der Lebensweltorientierung auf „knappe Kassen“ treffen, ist es offensichtlich

besonders notwendig, die Kinderrechte als zentrale Größe der Ausgestaltung

und weiteren Entwicklungen der Jugendhilfe zu festigen. In Bezug auf die aktuelle Diskussion

zur grundrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern betont

die IGfH – auch im Hinblick auf das Anliegen, die Kinderrechte in den Erziehungshilfen

weiter zu entwickeln – die Notwendigkeit die grundlegende Kompetenz des Bundes für

die Kinder- und Jugendhilfegesetzgebung zu erhalten. Mit der Verabschiedung des Positionspapiers

„Kinderrechte in der Erziehungshilfe“ will die IGfH zu einer nachhaltigen

Verankerung der Kinderrechte in der Jugendhilfepraxis beitragen.

 

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