Gesetz / Verordnung

Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Strukturebene: Bund

Mit dem Jugendschutzgesetz des Bundes, das am 1. April 2003 in Kraft trat, wurde das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt. Zeitgleich trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft, der eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Rundfunk) schafft.

 

Unter dem unten stehenden Hyperlink können Sie die aktuelle Fssung herunterladen.

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