Bericht / Dokumentation

Jugendmedienschutz im Mobilfunk - Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz

Strukturebene: Bund

Die Selbstverpflichtung beinhaltet in erster Linie präventive Schritte und wurde durch die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) gemeinsam mit den Mobilfunkunternehmen Debitel, E-Plus, Mobilcom, O2, Talkline, T-Mobile und Vodafone entwickelt. Zum vereinbarten Maßnahmenpaket gehört als Schwerpunkt im präventiven Bereich die Einrichtung einer gemeinsamen und kostenlosen Informationshotline aller Unternehmen mit wichtigen Jugendschutz-Ratschlägen und Informationen für Eltern zum Thema Handy, deren Nummer auf den Zugangskarten (SIM-Card) der Handys voreingestellt ist. Darüber hinaus erklären die Mobilfunkunternehmen ausdrücklich ihre Absicht, ihr Beratungsangebot zum Jugendschutz bei Handyverträgen, die die Eltern für ihre Kinder abschließen, weiter auszubauen. Unter Federführung der FSM wird auch ein zentrales Internetberatungsportal entstehen, über das relevante Informationen zum Jugendmedienschutz angeboten und bereitgestellt werde. Zudem werden auf den Unternehmens-Onlineportalen Informationen zum Jugendschutz eingerichtet oder wird deren Auffindbarkeit dort erleichtert. Im technischen Bereich bieten die Unternehmen in einem ersten Schritt die Möglichkeit an, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte den Zugang zum Internet am Handy ihres Kindes oder ihrer Kinder generell sperren können. Zudem wollen die Unternehmen Eltern gezielt beraten und unterstützen, wie der Zugang zu riskanten Diensten nutzerseitig eingeschränkt oder ganz unterbunden werden kann. Die jetzige Selbstverpflichtung ergänzt einen Verhaltenskodex der Unternehmen aus dem Jahre 2005.

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