Anleitung / Arbeitshilfe

Inklusionslandkarte

Bundesregierung

Strukturebene: Bund

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist seit Ende März 2009 in Kraft. Es stellt eindeutig klar: Selbstbestimmte Teilhabe ist ein Menschenrecht, kein Akt der Gnade oder Fürsorge. Doch was bedeutet Inklusion und wie können wir sie verwirklichen?

 

Inklusion heißt: Menschen mit und ohne Behinderungen spielen, lernen, wohnen und arbeiten, kurzum leben gemeinsam - von Anfang an. Behinderte Menschen leben nicht in Sondereinrichtungen, sie nehmen teil an allen Aktivitäten und Angeboten, die nicht behinderten Menschen offen stehen. Um ein solches selbstverständliches Miteinander zu gewährleisten, schafft die Gesellschaft die notwendigen Voraussetzungen - mit Hilfe von Aufzügen und Rampen, Dolmetschung für Gehörlose, Verwendung von leichter Sprache, Blindenleitsystemen und anderen Unterstützungsformen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Nicht der behinderte Mensch passt sich an, sondern die Gemeinschaft sorgt dafür, dass ihre Angebote für alle zugänglich sind. Inklusive Beispiele gibt es überall: Gemeinsame Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten, Betriebe in denen Menschen mit und ohne Behinderungen ausgebildet werden und arbeiten, barrierefreies Wohnen mitten in der Gesellschaft, aber auch etwa barrierefreie Arztpraxen, Kommunions- oder Konfirmandenunterricht mit Gebärdendolmetschung oder Vereine und Theatergruppen, die Menschen mit und ohne Behinderungen offen stehen.

 

Die Ziele der Landkarte sind somit vielfältig. Sie soll anhand der eingestellten Beispiele:

 

•Tipps zur praktischen Umsetzung von Inklusion geben,

•zur Nachahmung anregen,

•Interesse am Thema wecken und Bewusstsein bilden,

•Mauern in den Köpfen durchbrechen und Barrieren überwinden,

•die Arbeit von vielen Verbänden, Institutionen, Organisationen und einzelnen Personen würdigen und unterstützen, die Inklusion bereits leben.

 

Wer macht die Landkarte?

Dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen ist 2008 im Rahmen der Umsetzung der UN-Konvention auf nationaler Ebene die Aufgabe des Koordinierungsmechanismus übertragen worden. Dieser soll nach Art. 33 des Übereinkommens die Maßnahmen zur Durchführung des Übereinkommens erleichtern. Er bildet die Schnittstelle zur Zivilgesellschaft, besonders zu Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden, und sammelt ihre Ideen, Vorschläge, Kritik, etc. zur Umsetzung der Konvention.

Kernstück des Koordinierungsmechanismus ist die Arbeit des Inklusionsbeirats, der überwiegend aus Menschen mit Behinderungen besteht. Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem die Auswahl und die Bewertung der Beispiele auf der Landkarte.

 

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