Handlungskonzept "Handeln gegen Jugendgewalt"

Behörde für Bildung und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg

Fachleute aus den Innenministerien aller Bundesländer, den Polizeien der Länder und Vertretern von Bildungs-, Jugend-, Justiz- und weiteren Behörden, die das Thema Jugendgewalt beschäftigt, diskutierten Maßnahmen, Gesetzesänderungen, Projekte und Konzepte. Fazit der Fachkonferenz war vor allen Dingen, dass Handeln gegen Jugendgewalt eine überbehördliche Zusammenarbeit erforderlich macht.

 

Die Fachleute der Behörde für Inneres, der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, der Behörde für Bildung und Sport sowie der Justizbehörde haben unter Koordination einer Lenkungsgruppe alle Vorschläge, die während der Fachkonferenz entwickelt wurden, auf ihre „Hamburg-Tauglichkeit“ geprüft.

 

Aus diesen Vorschlägen wurde das „9-Säulen-Konzept“ als stabiles Gerüst des „Handlungskonzeptes gegen Jugendgewalt“ erarbeitet.

 

Die Maßnahmen im Einzelnen:

 

* Verstärkte Durchsetzung der Schulpflicht

* Stärkung der Verbindlichkeit erzieherischer Maßnahmen in der Schule

* Anzeigepflicht an Schulen

* das Präventionskonzept „Early-Starter“

* gemeinsame Fallkonferenzen

* die Verstärkung der bereits erfolgreich tätigen Cop4U

* Ausweitung des polizeilichen Präventionsprogramms an Schulen

* die Aufstockung des Opferfonds

* und das bereits seit 1. Oktober 2007 umgesetzte PROTÄKT-Konzept der Justizbehörde.

 

Für die Umsetzung des Maßnahmenpaketes „Handlungskonzept gegen Jugendgewalt“ hat der Senat 2,5 Millionen Euro bereitgestellt.

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