Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der "Garantenstellung" des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung
Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit u. Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Strukturebene: Bund
Das hier vorgelegte Papier beschäftigt sich mit einem Teilaspekt des beruflichen Handelns von Fachkräften des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD). Es geht um den Aufgabenbereich der Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl. Dies ist – das muss bewusst bleiben – ein sehr spezifischer Blick auf die Tätigkeit des ASD, der aber nicht das Bild vom ASD-Handeln als Ganzes prägen darf. Im Vordergrund steht nach wie vor das Verständnis sozialpädagogischen Handelns als helfende Dienstleistung für und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Eltern und jungen Menschen, wenn es darum geht, defizitäre Lebens- und Erziehungssituationen von Kindern und Jugendlichen zu bewältigen.
Das Papier fassten aufeinander abgestimmte Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der Garantenpflicht des Jugendamtes und das Indikatorenmodell zum Erkennen und Beurteilen von Gefährdungssituationen durch die Fachkräfte des ASD zusammen.
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Schlagworte
Kindeswohlgefährdung Jugendamt Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Recht auf Erziehung Schutzauftrag Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe Inobhutnahme Kinderschutz Kindertagespflege Vollzeitpflege Betriebserlaubnis Örtliche Prüfung Meldepflicht Tätigkeitsuntersagung Betreute Wohnform Landesrechtsvorbehalt Vormundschaftsgericht Beratung