Gutachten zur Rechtsqualität des § 22 Abs.2a SGB II für junge Volljährige mit Verselbständigungsbedarf

Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe e.V. (BRJ)

Strukturebene: Bund

Im Januar 2008 ist das Projekt des BRJ e.V. "Zwischen Jugendhilfe und SGB II: Auszugsberatung für junge Volljährige" gestartet. Das Projekt soll die individuellen und institutionellen Folgen der Einfügung des §22 Absatz 2a in das SGB II auf den Verselbständigungsbedarf junger Volljähriger prüfen.

 

In Zusammenarbeit mit den JobCentern und Jugendämtern sollen Problemlösungen erarbeitet werden. Damit möchte der BRJ e.V. sowohl den betroffenen jungen Volljährigen in den sich abzeichnenden Problemen ihrer Verselbständigung als auch den beteiligten Fachbehörden eine fachkompetente Unterstützung geben.

 

Im Rahmen dieses Projektes hat Prof. Dr. Peter Schruth ein Gutachten zur Rechtsqualität des § 22 Abs.2a SGB II für junge Volljährige mit Verselbständigungsbedarf erstellt.

 

Das Gutachten finden Sie unter dem unten stehenden Link.

 

Quelle: BRJ-Infodienst 07/08

 

Back to Top