Urteil
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erziehungsbeitrag bzw Pflegegeld nach § 39 SGB 8 als zweckbestimmte Einnahme
Bundessozialgericht
Strukturebene: Bund
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 29.3.2007, B 7b AS 12/06 R
Der vom Jugendamt an Pflegeeltern gezahlte Erziehungsbeitrag stellt, jedenfalls wenn in einem Haushalt nicht mehr als zwei Pflegekinder betreut werden, bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II kein zu berücksichtigendes Einkommen dar.