Urteil

Grundsatzentscheidung zum Sorgerecht: Bundesgerichtshof stärkt Rechte unehelicher Väter (Az: XII 229/06)

Bundesgerichtshof (BGH)

Strukturebene: Bund

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Grundsatzentscheidung die Rechte von nicht-ehelichen Vätern gestärkt. Demnach können diese ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht bekommen, wenn die Mutter das Kind nicht selbst aufziehen, sondern zur Adoption freigeben will. Pfelegeltern, die das Umgangsrecht des leiblichen Vaters nicht akzeptieren wollen, drohten die Karlsruher Bundesrichter mit der Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie.

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