Artikel / Aufsatz

Gestaltung von Vertragsbeziehungen bei Angeboten der beruflichen Integrationsförderung für junge Menschen

Deutscher Caritasverband e.V. - Arbeitsbereich Jugendsozialarbeit

Strukturebene: Bund

Das vorliegende Diskussionspapier "Gestaltung von Vertragsbeziehungen bei Angeboten der beruflichen Integrationsförderung für junge Menschen" wurde in der Caritas-Bundesfachkonferenz Jugendsozialarbeit am 28. März 2006 in Berlin verabschiedet.

Anlass für das Diskussionspapier sind die Erfahrungen der Einrichtungen der Jugendberufshilfe mit der Ausschreibungspraxis der Bundesagentur für Arbeit. Sie zeigen, dass bei der öffentlichen Vergabe von Maßnahmen nach § 61 und §§ 240 ff SGB III das Kriterium des niedrigsten Preises und nicht das der besten Qualität, ausschlaggebend ist.

Das Papier beschreibt die Konsequenzen dieser Praxis für die Qualität der Angebote sowie für die Mitarbeiter/-innen und die Träger. Es analysiert und bewertet die öffentliche Ausschreibung einerseits und Vertragsbeziehungen im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis andererseits - mit Blick auf die Angebote der beruflichen Integrationsförderung. Die Ausführungen dienen als Diskussionsgrundlage dafür, ob Zulassungsverfahren im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis eine Alternative zur öffentlichen Ausschreibung darstellen.

Zulassungsverfahren im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis werden bei der Umsetzung des SGB II z.B. bei den Arbeitsgelegenheiten schon in einigen ARGEn praktiziert. Auch in der Jugendhilfe werden auf Basis von Leistungsvereinbarungen Verträge geschlossen. Die BAG Freie Wohlfahrtspflege spricht sich mit Blick auf das SGB XII deutlich für dieses Verfahren aus.

Die Reflexionen können auch eine Argumentationshilfe sein für Gespräche der Jugendberufshilfe-Träger mit den Arbeitsagenturen oder den ARGEn, die häufig ins Feld führen, aufgrund europäischer Vorgaben zu Ausschreibungen gezwungen zu sein.

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