Artikel / Aufsatz

Gesetzliches Bleiberecht für junge Flüchtlinge

Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen e.V.

Strukturebene: Bund

Bereits in jugendsozialarbeit aktuell Nr. 74 / Juni 2007 wurde auf die neue Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer(innen) im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes hingewiesen und in einem ersten Beitrag von

Rechtsanwalt Dr. Erich Peter, Bremen, die wichtigsten Rahmenbedingungen wie Ziel des Gesetzes, begünstigter Personenkreis und Erteilungsvoraussetzungen beschrieben. Im nun vorliegenden Folgebeitrag differenziert Dr. Erich Peter die Auswirkungen der Neuregelungen hinsichtlich der in der Jugendsozialarbeit relevanten Zielgruppen.

 

Nach der Verabschiedung des Gesetzes wird in der Praxis nun viel davon abhängen, wie die Ausländerbehörden die sog. Integrationsprognose und in Verbindung damit die Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung handhaben. Hier

haben die Träger der Jugendsozialarbeit die wichtige Aufgabe, ihre Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den behördlichen Auseinandersetzungen zu unterstützen.

 

Unbegleitete Minderjährige werden kaum von der Neuregelung profitieren und nur wenige werden bereit sein, für ein eigenständiges Bleiberecht ihre Familie auseinanderzureißen.

 

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