Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) vom 08.09.2005. Hinweise und vorläufige Umsetzungsempfehlungen für die Jugendämter

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

Strukturebene: Bund

Das am 01.10.2005 in Kraft getretene „Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) zielt auf eine Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl, die Stärkung der Steuerungsverantwortung des Jugendamts, die Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfestatistik, eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands durch eine Neuregelung der Kostenheranziehung, eine stärkere Realisierung des Nachrangs der Jugendhilfe sowie die Weiterentwicklung der Regelungen zum Sozialdatenschutz und ihre Anpassung an europäisches Recht ab. Änderungen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung waren bereits mit dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) vom 27.12.2004 (BGBl I S. 3852) vorgenommen worden. In dieser Stellungnahme werden die wesentlichen Änderungen vorgestellt und soweit zweckmäßig erste Orientierungspunkte für die Jugendämter formuliert.

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