Gemeinsame Handlungsempfehlungen zu Schnittstellen und Aufgabenverteilung zwischen den Jugendmigrationsdiensten und den Leistungsträgern nach SGB II/III

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Strukturebene: Bund

In dem dreiseitigen Dokument gehen die beiden Ministerien auf die Kooperation zwischen den Jugendmigrationsdiensten und den Leistungsträgern im Kontext von SGB II bzw. auch SGB III, die sinnvollerweise durch eine klare Abgrenzung von Aufgaben und Leistungen geregelt werden soll, ein.

 

Das Casemanagement der Jugendmigrationsdienste, das eine ganzheitliche d.h., berufliche, soziale und gesellschaftliche Integration der jungen Menschen im Blick hat, erfordert eine frühzeitige Kooperation mit anderen Akteuren, vor allem mit den ARGEn/optierende Kommune (persönliche Ansprechpartner, Fallmanager) sowie den Agenturen für Arbeit (je nachdem welchen Rechtskreisen im SGB die Jugendlichen zuzuordnen sind), aber auch mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und den Maßnahmeträgern der Jugendberufshilfe.

 

Empfehlungen zu Verfahrensabläufen werden in dem Dokument für Schnittstellen in drei Bereichen gegeben:

1. Beratung über Absicherung des Lebensunterhaltes (Existenzsicherung)

2. Integrations- und Berufswegeplanung (Profiling, Assessment, Integrationskurs)

3. Förderung in berufsbezogenen Maßnahmen und in Maßnahmen zur sozialen, persönlichen und kulturellen Integration.

 

Am Ende der gemeinsamen Handlungsempfehlungen wird auf die Bedeutung der Netzwerkarbeit für die Jugendmigrationsdienste, aber auch die der ARGEn bzw. der entsprechenden Institutionen der Optionskommunen und der Agenturen für Arbeit eingegangen.

 

Aufgrund der hohen Bedeutung von Netzwerkarbeit für den zielgerichteten und effektiven Einsatz von Instrumenten des SGB II empfiehlt das Dokument die Veranstaltung von Jugendkonferenzen durch die Leistungsträger des SGB II, zu denen alle Träger der regionalen Jugendarbeit eingeladen werden sollten.

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