Anleitung / Arbeitshilfe
Gemeinsame Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des Deutsch-Israelischen Jugendaustausches
ConAct – Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch in Kooperation mit der Israel Youth Exchange Authority
Strukturebene: Weltweit
Der deutsch-israelische Jugendaustausch hat sich zu einem herausragenden Schwerpunkt der internationalen Jugendarbeit Deutschlands und Israels entwickelt. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und des Staates Israel tragen durch die Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches dazu bei, der jungen Generation beider Länder das Kennenlernen des jeweils anderen Landes, seiner Gesellschaft, Geschichte und Kultur sowie der Lebenswelten junger Menschen zu ermöglichen. Zugleich unterstützen sie den Dialog zwischen jungen Menschen als bedeutenden Teil des Verständigungsprozesses zwischen beiden Ländern. Mit dem Jugendaustausch wird diesem Anliegen in besonderer Weise entsprochen.
Grundlage der jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel bilden die „Gemeinsamen Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches“. Vor dem Hintergrund der politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland und Europa, in Israel und im Nahen Osten ist der Gemischte Fachausschuss für den deutsch-israelischen Jugendaustausch zu der Auffassung gelangt, dass die aus dem Jahre 1997 stammenden Gemeinsamen Bestimmungen zu überarbeiten sind, was 2015 geschah.
Die gemeinsame Bewusstseinsbildung der jungen Menschen in Deutschland und in Israel stellt – unter Berücksichtigung der Vergangenheit sowie mit Blick auf die Zukunft – eine fortdauernde Herausforderung dar, die nur gemeinsam bewältigt werden kann. Wir gehen davon aus, dass die Gemeinsamen Bestimmungen und ihre Umsetzung im Rahmen deutsch-israelischer Austauschprogramme dabei auch künftig eine zentrale Rolle spielen werden.
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