Für die Interessen junger Menschen. Die Jugendhilfeausschüsse.

Deutscher Bundesjugendring

Strukturebene: Bund

Der Jugendhilfeausschuss nimmt eines besondere Stellung innerhalb unserer verfassten demokratischen Strukturen ein. Einerseits ist er ein Ausschuss, der Beschlussfassungen vornehmen darf; andererseits ist er auch mit Mitgliedern besetzt, die nicht in den Kommunalparlamenten sitzen. Damit ist der Jugendhilfeausschuss eine Einrichtung, in der Bürgerinnen nd Bürgern eine Beteiligungsmöglichkeit geboten wird, die in dieser Form eine Einmaligkeit darstellt.

 

Die Meinung der Kinder- und Jugendverbände ist klar und eindeutig: Die Jugendhilfeausschüsse sind unverzichtbar für die Mitbestimmung, Lenkung und Planung der kommunalen Kinder- und Jugendpolitik. Sie müssen daher flächendeckend erhalten bleiben und ständig weiter entwickelt werden.

 

Die Broschüre "Für die Interessen junger Menschen. Die Jugendhilfeausschüsse" des Deutschen Bundesjugendrings zeigt die weit reichende Arbeit der Jugendhilfeausschüsse auf. Sie macht deutlich, welche wichtige Funktion ihnen in der in der Kinder- und Jugendhilfe zukommt. Die Broschüre geht ebenfalls auf die möglichen Auswirkungen der Föderalismusreform ein, die die erfolgreiche Arbeit der Jugendhilfeausschüsse zukünftig beeinflussen wir.

 

Die 24-seitige Broschüre kann gegen Erstattung der Versandkosten über den Deutschen Bundesjugendring bezogen werden.

 

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