Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern im Alter von 6 bis 10 Jahren

Bundesministerium für Gesundheit

Strukturebene: Bund

Ziel dieser wissenschaftlichen Studie war es zu prüfen, ob es sinnvoll und notwendig ist, die Zeitspanne der Kinderuntersuchungen auf die Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen zu erweitern. Bisher werden nach § 26 SGB V Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum 6. Lebensjahr angeboten und eine weitere Untersuchung im Jugendalter. Grundlage dieser Expertise waren unter anderem die aktuellen Ergebnisse des Kinder-und Jugendgesundheitssurveys. Die Expertise wurde von einer Bietergemeinschaft aus der Charité Universitätsmedizin Berlin und der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin durchgeführt. Die vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Studie trägt dazu bei, die Ziele der "Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit" umzusetzen.

 

Den Abschlussbericht zur Expertise "Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern im Alter von 6 bis 10 Jahren" finden Sie unter unten stehendem Link.

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