Frühe Hilfen – Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der Kinder‐ und Jugendhilfe in der Kooperation mit der Gesundheitshilfe

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Strukturebene: Bund

Anlässlich der bundesweiten Diskussionen zum Thema Frühe Hilfen hat die Ständige Fachkonferenz (SFK) 1 »Grund‐ und Strukturfragen des Jugendrechts« des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) eV eine Stellungnahme verfasst zum Thema ›Frühe Hilfen – Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der Kinder‐ und Jugendhilfe in der Kooperation mit der Gesundheitshilfe‹.

 

Mit den bundesweiten Programmen und Projekten zu Frühen Hilfen sind hohe Erwartungen verbunden. Diese werden sogar noch einmal gesteigert, wenn Frühe Hilfen und Kinderschutz in einem Atemzug genannt werden. Die Praxis gerät unter Druck, ihr wird nicht selten vorgehalten, sie müsse nur wollen und machen. Dahinter steht das trügerische Bild einer Mach‐barkeit bzw. technologischen Beherrschbarkeit von Interaktionsprozessen. Die Kooperation sowohl mit den Familien als auch zwischen den professionellen und institutionellen Akteuren der Kinder‐ und Jugendhilfe wie der Gesundheitshilfe ist jedoch ein komplexes Geschehen.

 

Die Stellungnahme will zur Verständigung darüber beitragen, was in einem System der Vernetzung mit spezifischen Angeboten unter dem Oberbegriff »Frühe Hilfen« geleistet werden kann und wo die Grenzen liegen. Ausgehend von der Be‐stimmung des Begriffs »Frühe Hilfen« geht sie der Frage nach dem Verhältnis von Frühen Hilfen und Kinderschutz nach, arbeitet die verfassungsrechtlichen Implikationen heraus, fragt nach den Bedarfslagen in den Familien und den Anforderungen an die Kooperation der Helfer/innen, um sich abschließend zu positionieren, was der Beitrag der Kinder‐ und Jugendhilfe im System Früher Hilfen sein kann und welche Beiträge von anderen Leistungssystemen zum Gelingen erforderlich sind.

 

Die Stellungnahme ist im Volltext abrufbar unter www.dijuf.de > Fachgremien > SFK 1. Ansprechpartnerin ist bei Fragen ist Lydia Schönecker, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) eV, Postfach 10 20 20, 69010 Heidelberg, Tel. 0 62 21/98 18‐33, E‐Mail: schoenecker@dijuf.de

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