Feste feiern und Jugendschutz

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.

Strukturebene: Bund

Oft ist Vereinen, Verbänden, Schulen, Nachbarschaften u. a. bei der Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung unklar, was im Einzelnen an jugendschutzrelevanten Themen zu beachten ist. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) hat daher eine Broschüre "Feste feiern" beim Drei-W-Verlag herausgegeben. Der Autor Sebastian Gutknecht hat darin in leicht verständlicher Form die wichtigsten Punkte zusammengetragen und beschrieben, die für eine gelungene und jugendschutzkonforme Veranstaltung zu beachten sind.

 

Aus dem Inhalt: Was sagt das Jugendschutzgesetz • Altersgrenzen bei Alkohol im Überblick • Rauchen • Zeitgrenzen bei Tanzveranstaltungen • Was ist eine erziehungsbeauftragte Person • Zeitgrenzen bei Gaststätten • Drogen • Wichtig zu wissen • Empfehlung für Veranstalter • Checkliste für Veranstalter

 

16 S., Bestell-Nr. 1015, 1,00 €, Bezug: DREI-W-VERLAG GmbH, Landsberger Straße 101, 45219 Essen

Telefon 02054/ 5119, Telefax 02054/ 3740, info@drei-w-verlag.de

 

Quelle: BAJ Newsletter "Kinder- und Jugendschutz" vom 15. Februar 2007

 

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