Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls - Abschlussbericht der Arbeitsgruppe des BMJ vom 17. November 2006

Bundesministerium der Justiz

Strukturebene: Bund

Vor dem Hintergrund erschütternder Fälle von Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen sowie besorgniserregender Fälle von Kinder- und Jugenddelinquenz hat die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries im März 2006 eine Experten-Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ eingesetzt.

 

Mit der Einsetzung der vor allem aus Praktikern bestehenden Arbeitsgruppe wurde ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Bundestagsfraktionen von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 erfüllt:

 

„Wir werden eine Arbeitsgruppe einsetzen, die die gesetzlichen Vorschriften zu gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (insbesondere §§ 1666, 1631b BGB, § 34 JGG) mit dem Ziel überprüft, familiengerichtliche Maßnahmen hinsichtlich schwerwiegend verhaltensauffälliger, insbesondere straffälliger Kinder und Jugendlicher zu erleichtern. Dabei geht es insbesondere auch darum, die Erziehungsberechtigten zur Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen verpflichten zu können und auf die Kinder oder Jugendlichen erzieherisch einzuwirken und sie erforderlichenfalls unterbringen zu können. Die notwendigen Voraussetzungen zur Schaffung geeigneter Unterbringungseinrichtungen in den Ländern sind dabei festzustellen.“

 

Zur Erfüllung dieses Auftrages hat die Arbeitsgruppe in mehreren Sitzungen bis November 2006 getagt und dabei zahlreiche weitere Experten aus der Praxis angehört.

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