Fälle gravierender Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung mit Todesfolge und schwerster Körperverletzung im Land Brandenburg

Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg - Start gGmbH

Wie viele Kinder in Brandenburg jährlich an den Folgen von Misshandlung sterben oder schwere Behinderungen davontragen, darüber gibt es keine einheitlichen Angaben. Die Zahlen von Polizei, Staatanwaltschaft und Jugendämtern dazu weichen voneinander ab. Laut Statistik des Landeskriminalamtes sind es durchschnittlich sieben Kinder jährlich.

 

Die Fachstelle für Kinderschutz im Land Brandenburg hat nunmehr aus 42 Akten aus den Jahren 2000 bis 2005 des Landeskriminalamtes Brandenburg 27 Fälle näher untersucht. Die Ergebnisse müssen zum Teil überraschen. Von den 27 Kindern (20 sind getötet worden, 7 mussten schwere Körperverletzungen erleiden) sind 2/3 (18) Opfer einmaliger

Misshandlungen, für die „es nach Aktenlage im Vorfeld keinerlei Anzeichen, die z. B. auf eine drohende Gefährdung durch Vernachlässigung als einem, in der Regel sich längerfristig „ankündigendem“ Prozess hinwiesen“ gab. Die Hälfte dieser Kinder wurde unmittelbar nach der Geburt getötet. Beziehungsdramen, Sorgerechtsstreit, aber auch Unvermögen und Überforderung können als Ursache gelten. Für Außenstehende erkennbare Warnzeichen gab es hier nur in einer geringen Anzahl (2).

 

Anders verhielt es sich jedoch bei den 9 Kindern, die mehrmalige Misshandlungen ertragen mussten. Hier, so die Herausgeber der Studie, ergeben sich Handlungsbedarfe. So würden Informationen nicht konsequent weiter gegeben. Oft hätten die Jugendämter nichts gewusst, während Sozialamt, Schule, Kindertagestätte und Polizei Kenntnisse von der Familiensituation gehabt hätten. Informationen seien nicht systematisch zusammengeführt worden. Entsprechend hätten erforderliche Informationen gefehlt. Darüber hinaus sei bei begründeten Verdachtsfällen nicht immer eine verbindliche Gesamtschau des betreffenden Kindes und dessen Lebenssituation und nicht immer eine konsequente und zeitnahe Inaugenscheinnahme erfolgt. Auch fehlten Systeme der Rückversicherung, der Dokumentation und des Controlling von Vereinbarungen. Zudem sei in den Fällen die „Reichweite“ von Präventionsarbeit nicht ausreichend gewesen.

 

Die Studie „Fälle gravierender Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung mit Todesfolge und schwerster Körperverletzung im Land Brandenburg“ kann herunter geladen werden unter dem unten stehenden Hyperlink.

 

Quelle: DBSH Newsletter 8-2008 (3)

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