Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 20.10.2010

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Strukturebene: Bund

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) ist dem Gesetzgeber aufgegeben, die Regelbedarfe nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch verfassungskonform neu zu bemessen. Einen besonderen Stellenwert hat das Bundesverfassungsgericht den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen beigemessen. Die Ausrichtung auf die Erwerbsfähigen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch im Haushalt wird durch eine stärkere Förderung der Kinder und Jugendlichen ergänzt.

Außerdem berücksichtigt der Gesetzentwurf auch die praktischen Erfahrungen seit Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.

 

Die Anlage zu diesem Gesetzentwurf findet sich unter folgender Internetadresse:

www.cducsu.de/sites/default/files/Regelbedarfe.pdf

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