Anleitung / Arbeitshilfe

Empfehlungen zum Verfahren der Jugendämter bei Wechsel der örtlichen Zuständigkeit im Zusammenhang mit der Sicherung des Kindeswohls

Strukturebene: Bund

Die Auswertung von Kinderschutzfällen zeigt, dem Jugendamt gehen wesentliche Informationen verloren, wenn Eltern umziehen. Wollen sich Eltern bewusst dem Kontakt mit dem Jugendamt entziehen, können sie dies bislang allzu leicht im Wege des „Jugendamts-Hopping“. Zum Verfahren der Jugendämter bei Wechsel der örtlichen Zuständigkeit hat die Fachstelle Kinderschutz in Zusammenarbeit mit ASD-LeiterInnen der Brandenburger Jugendämter eine Empfehlung erarbeitet. Das Papier ist auf der Website der Fachstelle Kinderschutz veröffentlicht und kann unter unten stehendem Link herunter geladen werden.

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