Anleitung / Arbeitshilfe

Empfehlungen zum "8a-Verfahren" nach dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes

AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.,

Strukturebene: Bund

Der wirksame Schutz von Kindern und Jugendlichen gehört zu den Kernaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes wertete der AFET unter Federführung seines Fachausschusses „Theorie und Praxis der Erziehungshilfe“ die aktuellen rechtlichen Vorgaben und die Umsetzung des § 8a SGB VIII, den gemeinsam zu verantwortenden Schutz der Kinder vor Gefahren und das weiterentwickelte Fallverstehen auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen seit 2005 aus und fasste sie in einer Arbeitshilfe zusammen

Die Arbeitshilfe gibt Empfehlungen zur praktischen Ausgestaltung des „8a – Verfahrens“ nach Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes. Sie geht der Frage nach, über welche Kompetenzen und Verfahrenssicherheit – u.a. interne Regelungen, Umgang mit der Weitergabe von persönlichen Daten und Informationen, Dokumentationswesen etc. – die Agierenden in den Jugendämtern verfügen sollten. Sie ist ein Arbeitsinstrument sowohl für die Leitungskräfte, die den Kinderschutz fachlich verantworten, als auch für die MitarbeiterInnen der Allgemeinen Sozialen Dienste.

Sie ist ebenfalls eine Orientierung für die kommunale Politik und Verwaltungsleitung, die für die Strukturen des Kinderschutzes Verantwortung tragen.

Die anerkannten praktischen Instrumente und Verfahren des Kinderschutzes sind darin sorgfältig beschrieben und ermöglichen nach dem Prinzip eines „Selbstchecks“ den Fachdialog über die Qualitätsstandards des eigenen Systems und mit allen Beteiligten des Kinderschutzes.

Die Arbeitshilfe 1-2104 "Empfehlungen zum "8a-Verfahren" nach dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes" kann über die AFET-Homepage oder per Formular bestellt werden.

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