Empfehlungen zu den Kriterien für die gutachterliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 1a SGB VIII

Bayerisches Landesjugendamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

Strukturebene: Bund

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat seine Hinweise zu § 35a SGB VIII vom 30. Juli 1997 überarbeitet und aktualisiert. Die "Empfehlungen zu den Kriterien für die gutachterliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 1a SGB VIII i.V.m. § 36 Abs.3 SGB VIII bei vorhandener oder drohender seelischer Behinderung" vom 31. Januar 2007 finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesjugendamtes.

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