Durchführungsanweisung zur Berufsausbildungsbeihilfe
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e.V.
Strukturebene: Bund
Seit einigen Wochen veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ihre internen Weisungen und Durchführungsanweisungen auf ihrer Homepage. Auch die Durchführungsanweisungen zur Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 59-76 SGB III) wurden eingestellt. Dieses 117 Seiten starke Dokument beinhaltet alle Grundlagen, die die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen bei der Bewilligung und Berechnung von BAB-Ansprüchen bspw. eines Jugendwohnheimbewohners zu Rate ziehen.
Das Dokument erhalten Sie auf der Homepage der BAG KJS unter unten stehendem Link.
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