Diskussionspapier: Das Persönliche Budget (PB) in der Jugendhilfe

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

Strukturebene: Bund

Die Leistungsform des Persönlichen Budgets im SGB IX eröffnet jedem behinderten Menschen unabhängig von dessen Art und Grad der Behinderung oder dem Alter die Möglichkeit, von den Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget zu wählen. Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Damit wird den Leistungsberechtigten mehr Eigenverantwortung und Selbständigkeit zugesprochen, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

In der Jugendhilfe sind grundsätzlich alle Leistungen darauf ausgerichtet, den Jugendlichen in seiner Entwicklung zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit zu fördern. Umfangreiche Beteiligungsrechte und -möglichkeiten für den Jugendlichen selbst und seine Sorgeberechtigten sichern dies ab. Aufgrund der Tatsache, dass die größtenteils erzieherischen Leistungen der Jugendhilfe auch im Falle der Eingliederungshilfen nicht über monetäre Mittel kompensiert werden können, wird im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII sorgfältig geprüft und begründet werden müssen, ob das Persönliche Budget als Form der Leistungsgewährung nach § 35a SGB VIII bei Minderjährigen in Betracht kommt. Bei Eingliederungshilfen für junge Volljährige (§ 35a i. V. mit § 41 SGB VIII) kann das Persönliche Budget im Einzelfall allerdings geeignet sein, die Führung eines selbstbestimmten Lebens zu erleichtern.

Herausgeber

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

Herausgabedatum

03/2009

Weitere Themen

Hilfen zur Erziehung
Back to Top