Artikel / Aufsatz
Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag - verständlich erklärt
Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen, Stiftungssitz Berlin
Strukturebene: Bund
"Nicht alles, was Kindern und Jugendlichen in den Medien begegnet, ist für Kinderaugen und -ohren geeignet. Darüber sind sich die meisten Erwachsenen einig. Was allerdings tatsächlich verboten ist und in welchen Fällen die Anbieter Vorsorge treffen müssen, dass die Inhalte Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind, ist vielen Eltern und Pädagogen nicht im Detail bekannt. Die gesetzliche Grundlage stellt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag vom 1. April 2003 dar, ergänzt durch das Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002."
Den kompletten Text können Sie unter unten genanntem Link online nachlesen.
Quelle: Stiftung Digitale Chancen
Stiftung Digitale Chancen
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