Anleitung / Arbeitshilfe
Datenschutzrechtliche Handreichung zum Informationsaustausch im Rahmen von Fallkonferenzen in Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Mit Wirkung vom 01.08.2009 ist das Landesrahmenkonzept „Minderjährige Schwellen- und Intensivtäter“ in Kraft getreten. Darin werden zur Bekämpfung der Jugendkriminalität auch Fallkonferenzen als eine mögliche Maßnahme angeführt. Ziel ist es, die Verfestigung von bereits begonnenen kriminellen Karrieren zu verhindern. Gemäß
den Zielen des Landesrahmenkonzeptes soll eine frühzeitige und gegenseitige Information, Einbindung und Abstimmung zwischen den verschiedenen Behörden und Einrichtungen stattfinden. Maßnahmen sollen koordiniert werden und einheitlichen Standards unterliegen.
Die Handreichung liefert datenschutzrechtliche Hinweise zum Informationsaustausch im Rahmen von Fallkonferenzen in Ergänzung des zum 01.08.2009 in Kraft getretenen Landesrahmenkonzepts "Minderjährige Schwellen- und Intensivtäter".