Das neue Kindschaftsrecht. Entwicklungen, Meinungen, Tendenzen

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ

Strukturebene: Bund

Mehr als 6 Jahre sind ins Land gegangen, seit der Gesetzgeber mit dem am 01.07.1998 in Kraft getretenen Kindschaftsrechtsreformgesetz in mehreren Bereichen zum Teil langdauernde Entwicklungen zu einem (vorläufigen) Abschluss gebracht hat. Die vorliegende Studie befasst sich insbesondere mit vier Bereichen der Reform, die in diesem Zusammenhang zentrale Veränderungen erfahren haben: Den Regelungen zum Institut der Beistandschaft (§§ 1712; 1713 BGB), den Änderungen im Umgangsrecht (§§ 1684, 1685 BGB), der Verfahrenspflegschaft (§ 50 FGG) und den erweiterten Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Jugendhilfe (§§ 52a, 17, 18 SGB VIII) . Sie entstand im Rahmen des Forschungsprojektes „Die Fortentwicklung der Jugendhilfepraxis zum Kindschaftsrecht“, welches unter der Leitung von Prof. Dr. paed. Bernd Seidenstücker und Prof. Dr. jur. Johannes Münder in Kooperation zwischen der Fachhochschule Darmstadt, der Technischen Universität Berlin und dem Institut für soziale Arbeit e.V. Münster im Zeitraum von 2003 bis 2005 durchgeführt wird.

 

Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (Hg.): Das neue Kindschaftsrecht, Entwicklungen, Meinungen, Tendenzen, Berlin 2004, 8,- Euro zzgl. Versandkosten,

 

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