Das Kindschaftsrecht

Bundesjustizministerium

Strukturebene: Bund

Unsere Gesellschaft unterliegt einem ständigen sozialen Wandel, der auch Veränderungen in den Familienstrukturen

mit sich bringt. So gibt es heute vielfältige Formen des Zusammenlebens in einer Familie.

Das moderne Familienrecht muss auf diese neue Vielfalt Antworten finden und einen flexiblen Rahmen

i-Punkt 10/2007 – Seite 30

schaffen. Es muss für einen gerechten Ausgleich in Konfliktsituationen sorgen, und gleichzeitig müssen

die Schwächsten – und das sind zumeist die Kinder – so gut wie möglich geschützt werden. Vor Gewalt

genauso wie davor, emotional oder materiell im Stich gelassen zu werden.

Die rechtliche Stellung des Kindes wurde mit der Reform des Kindschaftsrechts von 1998, mit

dem Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und dem Gesetz zur Verbesserung der Kinderrechte

verbessert. Die Information „Das Kindschaftsrecht“ gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bereiche

des Kindschaftsrechts. Sie beantwortet Fragen zum Abstammungsrecht, zum Recht der elterlichen

Sorge, zum Namensrecht, zum Umgangsrecht, zum Kindesunterhaltsrecht und zum gerichtlichen Verfahren.

Anhand zahlreicher Beispielsfälle sind die gesetzlichen Regelungen leicht zu verstehen und nachzuvollziehen.

(Bundesministerium der Justiz)

Sie können die Broschüre unter unten stehendem Link von den Seiten des Bundesjustizminsiteriums herunter laden.

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