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Das Jugendschutzgesetz: Wer darf was und wann?

Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Strukturebene: Bund

Im Jugendschutzgesetz (kurz: JuSchG) sind gewisse Vorschriften festgehalten, welche Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen in der Öffentlichkeit oder durch die Medien schützen sollen. Neben diversen Maßnahmen zu Tanzveranstaltungen, dem Aufenthalt in Spielhallen oder der Internetnutzung sind natürlich der Konsum von Alkohol und Zigaretten genau geregelt. Doch für wen genau gilt das Jugendschutzgesetz? Und wer kann bei Missachtung belangt werden?

Im kostenlosen Ratgeber des Verbands für bürgernahe Vekehrspolitik e.V. wird der Inhalt des Jugendschutzgesetzes genauer unter die Lupe genommen. Außerdem kann nachgelesen werden, wie die Strafen bei Missachtung aussehen können, damit am Ende keine Fragen zum Jugendschutzgesetz offen bleiben.

Kontakt

Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. | Sonnenallee 260/262, 12057 Berlin | Vertreten durch: Mathias Voigt (Vorsitzender) | Eintragung im Vereinsregister | Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg | Registernummer: VR 33079 B

E-Mail Adresse

info@bussgeldkatalog.com

Herausgabedatum

2018

Lizenz

INT 2.0 – Namensnennung – nicht kommerziell CC BY-NC 2.0

Weitere Themen

Kinder- und Jugendschutz
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