Anleitung / Arbeitshilfe

Computerspiele – Prävention durch Information und Kontrolle

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.

Strukturebene: Bund

Computerspiele üben vor allem auf männliche Jugendliche eine große Faszination aus. Dies gilt insbe-sondere bei Online(Rollen)-Spielen, die durch Spielzusätze verändert und dynamisiert werden können. »Der Jugendschutz steht hier vor spezifischen Herausforderungen, sowohl hinsichtlich einer rechtlichen Regulierung als auch in pädagogischer Sicht«, so Prof. Dr. Bruno W. Nikles, Vorsitzender der Bundesar-beitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ).

Die BAJ verfolgt die Entwicklungen in diesem Bereich mit Sorge, denn die vorhandenen Altersfreigaben und die für den stationären Handel geltenden Verkaufsbeschränkungen sind auf Onlinespiele nicht übertragbar. Die Kontrolle des Handels und der Einsatz wirksamer Jugendschutzfilter sind zielführende Maßnahmen, deren rechtliche Verankerung zwar gegeben ist, an deren Umsetzung es jedoch mangelt. Kontrollen scheitern oftmals am fehlenden Personal, Jugendschutzprogramme wurden bisher nicht von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannt. »Die in der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, der im Januar 2011 in Kraft treten sollte, festgeschriebene Alterskennzeichnung von Internetangeboten hätte gerade mit Blick auf Computerspiele die bestehende unterschiedliche rechtliche Behandlung von Offline- und Online-Angeboten überwunden und die Entwicklung von qualifizierten Jugend-schutzprogrammen möglich gemacht«, betont Prof. Nikles .

Ordnungsrechtliche Maßnahmen müssen aber stets durch pädagogische Maßnahmen zur Entwicklung von Medienkompetenz ergänzt werden. Lehrkräfte und Multiplikator/inn/en in der außerschulischen Arbeit benötigen hierzu Informationen und Unterstützung z.B. in Form von Arbeitshilfen. Parallel dazu müssen Eltern sensibilisiert werden, sich mit den Computerspielen ihrer Kinder zu beschäftigen. Darüber hinaus müssen für exzessive Spieler Beratungs- und Therapieangebote angeboten werden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz hat deshalb das im Jahr 2009 veröffentlichte Dossier »Computerspiele. Jugendschutz und Altersfreigaben« überarbeitet und aktualisiert. Im Dossier wird der aktuelle Stand der gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Altersfreigaben von (Onli-ne)Computerspielen dargestellt. Ausführlich werden die Prüfpraxis der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sowie die Prüfkriterien in Bezug auf Computerspiele erläutert. Darüber hinaus werden pädagogische Empfehlungen für Eltern zu Kauf und Umgang mit Computerspielen gegeben. Ein Serviceteil mit Literaturhinweisen, einem Glossar und Ansprechpartnern runden die 4-seitige Publikation ab.

 

Die Neuauflage des Dossiers »Computerspiele. Jugendschutz und Altersfreigaben« kann kostenlos (auch in höherer Stückzahl) über die Homepage der BAJ (www.bag-jugendschutz.de) oder über die Adresse: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Mail: material@bag-jugendschutz.de bestellt werden. Es steht darüber hinaus auch zum Download bereit unter www.bag-jugendschutz.de.

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