Bildungsplan Schleswig-Holstein

Land Schleswig-Holstein

„Leitlinien zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen“ abgestimmt zwischen dem Land, Wohlfahrtsverbänden und der Landeselternvertretung für Kitas

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen (WeitEntwKiTaG) wurde der Rahmen des ganzheitlichen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrages entsprechend den Leitlinien zum Bildungsauftrag konkretisiert und verbindlich gemacht. Die den Bildungsauftrag betreffenden Teile des Gesetzes treten zum 1. August 2006 in Kraft.

Verbindliche Umsetzung der Bildungsleitlinien unter unten stehendem Link.

 

Zeitplan: veröffentl.: 20.09.2004

 

Geltungsbereich: Geburt bis 14. J.

 

Verfahren der Erarbeitung und Umsetzung:

Entwurf durch eine Arbeitsgruppe (Wohlfahrtsverbd., Fachwiss., Landeselternvertretung),

(2) Versand 2004 an alle Einrichtungen, Fachtage zu den Bildungsbereichen, regionalisierte Fortbildungen, Ausbildung, einjährige Erprobung in allen Einrichtungen, Versand von Materialien.

(3) Schriftliche Befragung aller Einrichtungen im Januar 2006.

(4.) Anschließend erfolgt die Überarbeitung der Bildungsleitlinien.

(5.) Ausbildung von Multiplikatorinnen/Multiplikatoren zur Beratung und Unterstützung der päd. Fachkräfte bei der weiteren Umsetzung der Bildungsleitlinien (In - house - Beratung).

 

Weitere Informationen (Gliederung, Inhalte etc.) finden Sie in einer Synopse der Bildungspläne der Länder unter unten stehendem zweiten Link.

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