Stellungnahme / Diskussionspapier

Beschluss des Bayerischen Jugendrings: Jugendarbeit setzt sich ein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen

Bayerischer Jugendring,

Für mehr Sicherheit von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in der Jugendarbeit braucht es umfassende Schutzkonzepte, wie sie das BJR-Projekt PräTect seit 2003 anbietet. Diese Position hat der Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings (BJR) in seiner Sitzung vom 19. - 22.10.2012 in Gauting bekräftigt. Jugendarbeit ohne Nähe- und Vertrauensverhältnisse unter Jugendlichen und zwischen Jugendlichen und Erwachsenen sei paradox. Allerdings besteht die Gefahr, dass dieses Vertrauen von Sexualtätern/-innen ausgenutzt wird. Regelmäßige Information, Qualifizierungsmaßnahmen und Selbstverpflichtungen der Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit sind unverzichtbare Elemente, die präventiv und für potenzielle Täter/-innen abschreckend wirken.

Der BJR vertritt die Auffassung, dass eine Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse von Ehrenamtlichen insbesondere in der Jugendarbeit nicht schematisch und pauschal erfolgen darf. Um Kinderschutz nicht zur Formsache werden zu lassen, muss hier – wie auch der Deutsche Verein in seinen Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a Abs. 3 bis 5 SGB VIII schreibt – die Verhältnismäßigkeit der Einsichtnahme geprüft werden. Ehrenamtliches Engagement, das ohnehin zunehmend überbordenden bürokratischen Erfordernissen ausgesetzt ist, darf nicht übermäßig belastet werden, zumal ein sauberes Führungszeugnis allein nur eine Scheinsicherheit schafft.

 

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