Bericht des Senats über die Maßnahmen zum Jugendmedienschutz in Berlin

Stefan Heinig/Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

Der Berliner Senat bekräftigt im vorliegenden Bericht seine Auffassung, dass die wirksamste Methode des Kinder- und Jugendmedienschutzes die Prävention ist und darin besteht, Kindern und Jugendlichen den kompetenten Umgang mit den neuen Medien zu ermöglichen. Er ist der Überzeugung, dass sich das neue Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder sinnvoll ergänzen und einen wirksamen bundesrechtlichen und landesrechtlichen Schutzrahmen bieten, um Kinder und Jugendliche präventiv vor negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu bewahren.

Der Senat unterstützt europäische und nationale Projekte und Initiativen zur Förderung von kind- und jugendgerechten Angeboten im Internet und zu deren Selbstregulierung. Er setzt sich für die Nutzung und den Ausbau der Informations- und Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche, Pädagoginnen und Pädagogen, Familien und Eltern ein.

 

Er sieht im Einsatz von Filterprogrammen eine Möglichkeit, kinder- und jugendgefährdende Inhalte zu blockieren, sieht aber darin keinen Ersatz für die Vermittlung von Medienkompetenz.

 

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