Broschüre

Beiträge zur Jugendsozialarbeit, Nr. 6

Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit,

Strukturebene: Bund

"Menschenrechte und Jugendsozialarbeit. Die UN-Kinderrechtskonvention im Blick"

Seit dem 15. Juli 2010 gilt Art. 3 Abs. 1 UN-KRK uneingeschränkt für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Auch die Jugendsozialarbeit kann und muss ihren Beitrag leisten, um jungen Menschen – insbesondere sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten – zu ihrem Recht zu verhelfen und sie auf ihrem Weg zu voller gesellschaftlicher Teilhabe zu unterstützen. Dabei kann sie sehr davon profitieren, wenn sie sich an den Kinderrechten orientiert und in diesem Sinne als Menschenrechtsprofession versteht, die den Prinzipien der Partizipation, des Empowerments und der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet ist.

In dieser Ausgabe diskutieren die Autorinnen und Autoren eine Auswahl der insgesamt 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention vor dem Hintergrund, welche Anknüpfungspunkte es für die Jugendsozialarbeit geben kann. Zu Beginn gibt Oliver Trisch einen kurzen historischen Einblick in die UN-Kinderrechtskonvention und zeigt Möglichkeiten für die Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit auf, damit Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen und auch einfordern können. Anne Thiemann präsentiert verschiedene Strategien für die Praxis vor Ort, um auf das Thema „Häusliche Gewalt“ aufmerksam zu machen und sowohl Erwachsene als auch junge Menschen für die Thematik zu sensibilisieren. Christine Lohn setzt sich in ihrem Beitrag dafür ein, Menschenrechtsbildung als Bildungsauftrag für die Kinder- und Jugendhilfe – und hier speziell für die Jugendsozialarbeit – zu verstehen und in den Angeboten zu etablieren. Am Ende diskutieren Manuel Arnegger und Hans-Peter Häußermann die Frage, ob sich die Erfahrungen der Arbeit von Ombudsstellen in den Hilfen zur Erziehung auch für die Jugendsozialarbeit nutzbar machen lassen.

Back to Top