Gesetz / Verordnung
Begründung des Ministeriums zur Arbeitsfassung SGB VIII-Reform
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Strukturebene: Bund
Am 23. August 2016 erscheint ein erster Arbeitsentwurf des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Reform des SGB VIII. In der Begründung zur Arbeitsfassung heißt es, eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen beinhalte mehr Teilhabe, effizientere Angebote und wirksameren Schutz.
Durch die Zusammenführung unterschiedlicher Leistungssysteme der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe soll soziale Inklusion, Bedarfsgerechtigkeit und Flexibilität gestärkt und Verwaltungsaufwand reduziert werden. Stärkere Trägerprüfung sowie die programmatische Verankerung von Beratung, Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren soll zudem Qualitätssicherung systematisch weiterentwickeln.
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