Anleitung / Arbeitshilfe
Arbeitshilfe zur Umsetzung des NFrüherkUG
Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen
Mit dem „Gesetz zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen
(NFrüherkUG)“ trat zum 01.04.2010 ein Gesetz in Kraft, das zum Ziel hat, die Gesundheit von Kindern zu
fördern und den Kinderschutz zu verbessern. Darüber hinaus sollen Kinder in größerem Maße als bisher an
Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung
in nicht geringfügigem Maße gefährden, teilnehmen.
Unter Beteiligung des Niedersächsischen Städtetages (NST) und des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat eine Arbeitsgruppe der AGJÄ eine Arbeitshilfe zur Umsetzung des NFrüherkUG erarbeitet.
Die Arbeitshilfe umfasst neben dem zugrundeliegenden Gesetz und dem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vom 04.12.2009 auch Empfehlungen für die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zur Ablauforganisation und Dokumentation.