Gesetz / Verordnung
Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung von Jugendwohnheimen (A Jugendwohnheime)
Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit, Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e.V.,
Strukturebene: Bund
Die Förderungn von Jugendwohnheimen ist aus dem SGB III wieder zulässig. Bedingung, sie trägt zu einem Ausgleich am Ausbildungsstellenmarkt bei. Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in seiner Sitzung im Juli 2012 eine Anordnung zur Förderung von Jugendwohnheimen verabschiedet.
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